Die neue Hygieneleitlinie Schankanlagen (ehem. Schankanlagenverordnung) 08.2016
Österreich hat seit 02.08.2016 wieder eine Leitlinie speziell für Getränkeschankanlagen.
Ein wichtiger Abschnitt darin regelt nun wieder definitiv und schriftlich die Sanitationsintervalle (Reinigungs Intervalle) für Schankanlagen. Diese wären wie in Abschnitt 4.1 definiert:
Getränke | Intervall |
Bier, alkoholfr. Bier, Bier Mischgetränke | 3 Monate |
PEM (Premix; trinkfertige Getränke) | 3 Monate |
Wasser, Sodawasser | 1x jährlich |
POM (Postmix; Getränkesirup, Grundstoff) | 3 Monate |
Wein | 3 Montate |
Spirituosen | 1x jährlich |
oder bei Bedarf bzw. in Eigenverantwortung kürzer!
4.2 Besondere Reinigungsintervalle
- bei jedem längeren Stillstand der Anlage/Kühlung (z.B. Betriebsurlaub, Saisonbetriebe)
- bei vorübergehend geringem Getränkeabsatz
- bei Getränkewechsel